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KG, 19.12.2006 - 1 VA 18/06 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Informationsverbund Asyl und Migration
BGB § 1309 Abs. 1; BGB § 1309 Abs. 2; BGB § 1314 Abs. 2 Nr. 5; BGB § 1310 Abs. 1 S. 2
D (A), Eheschließung, Ehefähigkeitszeugnis, Befreiung, Scheinehe, Standesbeamter, Mitwirkung - lsvd.de
Der Antrag auf Befreiung vom Erfordernis der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist zu versagen, wenn die Ehe von beiden Eheschließenden nur pro forma, also zum Schein eingegangen werden soll
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Naumburg, 28.11.2001 - 3 VA 2/01
Im Rahmen des Befreiungsverfahrens ist grundsätzlich nur die Ehefähigkeit zu …
Auszug aus KG, 19.12.2006 - 1 VA 18/06
Ansonsten sind die Beweggründe des einen oder der beiden Verlobten für die Eheschließung grundsätzlich der staatlichen Kontrolle entzogen und haben im Befreiungsverfahren nicht zu interessieren (vgl. OLG Naumburg, FamRZ 2002, 1115f.). - KG, 27.03.2001 - 1 VA 36/99
Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses (§ 1309 Abs. 2 BGB ) …
Auszug aus KG, 19.12.2006 - 1 VA 18/06
Die Befreiung ist zwar zu verweigern, wenn der Standesbeamte wegen eines offenkundigen Missbrauchs der Institution der Ehe nach § 1310 Abs. 1 S. 2, HS 2 BGB seine Mitwirkung an der Eheschließung verweigern muss (vgl. Senat, Beschluss vom 27. März 2001 - 1 VA 36/99 -, KG-Report 2001, 165, 166).